Seitenansichtporträt einer jungen frau, die Vieh inspiziert und etwas dabei aufschreibt

Das freiwillige hessische Paratuberkulose-Untersuchungsprogramm (HEMAP)

Seit 2015 haben hessische Milcherzeuger- und Mutterkuhbetriebe die Möglichkeit, sich am freiwilligen hessischen Paratuberkulose-Untersuchungsprogramm (HEMAP) zu beteiligen. Ziele des Untersuchungsverfahrens sind eine schnelle und einfache Untersuchung auf das Vorhandensein von MAP in der Umwelt der Tiere sowie eine frühzeitige Erkennung einer MAP-Einschleppung in bisher MAP-unverdächtige Herden.

Paratuberkulose…, MAP…, was bedeutet das?

Paratuberkulose ist der Name der Erkrankung, die durch das Bakterium Mycobacterium avium subspezies paratuberculosis - kurz „MAP“, ausgelöst wird. Diese ansteckende Erkrankung führt beim Wiederkäuer zu einer chronisch fortschreitenden und unheilbaren Darmentzündung. Die wirtschaftlichen Verluste in von Paratuberkulose betroffenen Beständen können beträchtliche Ausmaße annehmen. Zum einen entstehen direkte Kosten durch Merzung erkrankter Tiere, verbunden mit höheren Remontierungskosten sowie indirekte Kosten durch herabgesetzte Milchleistung, eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit und verminderte Schlachterlöse. Ein möglicher, bisher aber nicht schlüssig nachgewiesener Zusammenhang zwischen der Paratuberkulose des Rindes und Morbus Crohn des Menschen sorgt für zusätzliches Interesse an MAP-Infektionen bei Wiederkäuern.

Erkrankte Tiere scheiden den Krankheitserreger anfangs sporadisch, später dauerhaft und massenhaft mit dem Kot aus. Erst gegen Ende der Erkrankung sind die bekannten Symptome wie chronischer unstillbarer Durchfall und Abmagerung zu beobachten.

Die Ansteckung erfolgt meist im Jungtieralter, bei hohem Infektionsdruck aber auch noch später. Da die Erkrankung häufig lange unentdeckt bleibt, erfolgt die Einschleppung in den Bestand oft durch Zukauf subklinisch – also nicht sichtbar erkrankter – infizierter Tiere. Daher sollten besonders wachsende Betriebe mit regelmäßigem Tierzukauf und Zuchtbetriebe ihren Paratuberkulosestatus und den der Handelspartner kennen.

Welche Art von Untersuchungen beinhaltet HEMAP?

Durch eine Sockentupferuntersuchung (siehe Abbildung 1) kann festgestellt werden, ob das Paratuberkulose auslösende Bakterium (MAP) im Stall vorhanden ist. Dazu wird der mit dem Sockentupfer vom Stallboden aufgenommene Kot im Labor auf speziellen Kulturmedien auf den Krankheitserreger untersucht. Da die kulturelle Untersuchung dieser speziellen Bakterien bis zu drei Monaten dauert, wird zusätzlich eine Untersuchung mittels PCR durchgeführt, die schon nach wenigen Tagen Hinweise auf den Erreger liefern kann.

Ansicht eines Gumminstiefels mit einem Plastiküberzug

In Betrieben mit einem Nachweis von MAP im Sockentupfer kann durch die serologische Untersuchung von Einzeltierproben des gesamten Bestandes (Milch oder Blut) herausgefunden werden, welche Tiere Kontakt mit dem Erreger hatten.

Wie läuft das Programm ab?

Das Programm startet mit der Ermittlung des MAP-Herdenstatus durch eine einleitende Sockentupferuntersuchung. Anschließend erfolgt eine Gruppierung in die Stufe A oder B (s. Abbildung 2).

Stufe A: Diesen Status erhalten Betriebe mit einer unverdächtigen Sockentupferuntersuchung (kein Nachweis von MAP in der Umgebungsprobe). In A-Betrieben wird halbjährlich ein Sockentupfer entnommen und an das Hessische Landeslabor (LHL) eingesandt.

Stufe B: In Betrieben, bei denen MAP mittels Kultur und/oder PCR in Sockentupferproben nachgewiesen wurde, werden die Einzelziere mittels Milch oder Blut auf das Vorhandensein von Antikörpern untersucht.

In zwei unabhängigen Proben serologisch-positiv getestete Tiere sollen zeitnah (spätestens nach sechs Monaten), im Falle einer vorliegenden Trächtigkeit bis sechs Wochen nach der Kalbung den Betrieb verlassen. Während klinisch unauffällige Tiere geschlachtet werden können, sind klinisch kranke Tiere zu töten und unschädlich zu beseitigen. MAP-positiven Betrieben wird fachliche Unterstützung bei der Erstellung eines Maßnahmenplans zur Prävalenzsenkung im Betrieb angeboten. Dazu findet zunächst eine Bewertung der Betriebsabläufe, v. a. bezüglich des Hygienemanagements rund um die Abkalbung und des Tränkemanagements der Kälber statt. Anschließend werden Maßnahmen erarbeitet, um die Schwachpunkte im Betrieb entsprechend den Möglichkeiten zu verbessern und die Übertragungswege zu unterbrechen.

Die fachliche Beratung vor Ort findet statt durch:
Dr. Irene Noll (Tierärztin für den Bereich Eutergesundheit/ Milchhygiene beim Regierungspräsidium Gießen, Tel.: +49 151 15189571) und
Dr. Mirjam Rohde (Rindergesundheitsdienst des LHL Kassel, Tel.: +49 561 3101180)

Die terminliche Organisation der benötigten Sockentupfer- und Milchuntersuchungen und die fachgerechte Probenahme werden durch speziell geschulte Kontrollangestellte des HVL gewährleistet. Zur serologischen Untersuchung werden die Milchproben aus der Milchleistungsprüfung oder durch den Hoftierarzt entnommene Blutproben verwendet. Die Nachproben von in der Bestandsuntersuchung positiv getesteten Tieren werden durch den Landwirt selbst oder den Kontrollangestellten des HVL entnommen. Die Verwendung von Shuttleproben in Betrieben mit automatischen Melksystemen ist ebenfalls möglich. Die Organisation, Dokumentation und Untersuchung der Proben erfolgt im LHL.

Schematischer Ablauf beim hessischen MAP-Untersuchungsprogramm HEMAP. Werden die Tiere aufgrund von Probennahme über Sockentupfer negativ getestet kommt es zweimal jährlich zu weiteren Testungen. Bei einem positiven Befund werden die Tiere einmal jährlich serologisch getestet. Nach einer zweimaligen positiven Testung werden die Tiere ausgesondert oder geschlachtet. Sind alle Tiere negativ serologisch getestet beginnt der Kreislauf über die Testung der Sockentupfer erneut.
Schematischer Ablauf beim hessischen MAP-Untersuchungsprogramm HEMAP

Wer kann an HEMAP teilnehmen?

Alle hessischen Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe können teilnehmen. Das Programm ist freiwillig.

Wieviel kostet die Teilnahme am Programm?

Die Kosten für Probenahme, Untersuchung und Befundung werden anteilig durch die Hessische Tierseuchenkasse ersetzt. Ab 2021 erhöht sich der Zuschuss bei der Untersuchung von Einzeltieren noch einmal erheblich, sodass für Betriebe der Kategorie B nur ein geringer Eigenanteil verbleibt. Die genauen und aktuellen Kosten können sie auf der Seite www.HEMAP.deÖffnet sich in einem neuen Fenster nachlesen.

Wie kann die Teilnahme beendet werden?

Die Teilnahme am Programm kann zu jedem Zeitpunkt durch eine schriftliche Kündigung beim HVL beendet werden.

Welche Änderungen ergeben sich ab 2021 für Betriebe in der Stufe A?

Für Betriebe in der Stufe A ergeben sich keine Änderungen. Wie gewohnt werden zweimal jährlich Sockentupfer im Betrieb entnommen. Zum Jahreswechsel werden die Indexstufen allerdings von durchgeführten Untersuchungen auf Teilnahmejahre umgerechnet, um diese vergleichbar zu den B-Betrieben zu machen (s.u.). Aus der Stufe A5 wird dann beispielsweise A3, wenn der Betrieb sich im dritten Teilnahmejahr befindet. Bei einem Wechsel zwischen der Stufe A und B wird zukünftig die Gesamtteilnahmezeit bei HEMAP sowie die Verweildauer in Jahren in der aktuellen Stufe angegeben (z.B. Teilnahmezeit drei Jahre, Status A1 bei Wechsel von B3 zu A1).

Welche Änderungen ergeben sich ab 2021 für Betriebe in der Stufe B?

Bisher wurde die serologische Untersuchung, die hauptsächlich über die Milch erfolgt, zweimal jährlich durchgeführt. So konnte sichergestellt werden, dass zum ersten Untersuchungszeitpunkt trockenstehende Kühe einmal jährlich durch die Folgeuntersuchungen erfasst wurden.

Ab 1.1.2021 ist die Untersuchung des Bestandes nur noch einmal jährlich erforderlich. Jedoch muss der gesamte Milchkuhbestand im Laufe des Jahres beprobt werden. Dadurch werden Doppeluntersuchungen unverdächtiger Tiere eingespart und der zeitliche sowie finanzielle Aufwand der Bestandsuntersuchungen reduziert. Die Nachuntersuchung positiver Tiere erfolgt unverändert nach vier bis sechs Wochen.

Auch in der Stufe B werden die Indexstufen zukünftig von durchgeführten Untersuchungen auf Teilnahmejahre umgerechnet. Aus der Stufe B5 wird dann Beispielsweise B3, weil der Betrieb sich im dritten Teilnahmejahr befindet. Bei einem Wechsel zwischen der Stufe B und A wird zukünftig die Gesamtteilnahmezeit bei HEMAP sowie die Verweildauer in Jahren in der aktuellen Stufe angegeben (z.B. Teilnahmezeit drei Jahre, Status A1 bei Wechsel von B3 zu A1).

Wie hoch sind die gewährten Beihilfen der Hessischen Tierseuchenkasse?

A-Betriebe erhalten 150 Euro Zuschuss pro Jahr zu den Untersuchungskosten (75 Euro je Bestandsuntersuchung). B-Betriebe erhalten diesen Zuschuss von 75 Euro je Bestandsuntersuchung ebenfalls und darüber hinaus 5 Euro Zuschuss zu den Untersuchungskosten pro untersuchter Kuh und Jahr.

Weiterhin wird bei fristgerechter Ausmerzung eine Ausmerzungsbeihilfe in Höhe von 300 Euro gewährt.

Dadurch wird vor allem für größere hessische Betriebe (mehr als 100 laktierende Kühe) die Teilnahme finanziell deutlich attraktiver.

Muss ich Nachteile für meinen Betrieb befürchten, wenn eine Untersuchung bei HEMAP positiv ausfällt?

Die Paratuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung. Gemeldet werden müssen durch das Labor an das zuständige Veterinäramt jedoch nur die Ergebnisse von Kotproben von Einzeltieren, in denen der Krankheitserreger nachgewiesen wurde. Die Ergebnisse von Sockentupfern (Umgebungsprobe) und die Antikörpernachweise aus Blut und Milch unterliegen nicht der Meldepflicht.

Sollte MAP also in einer Umgebungsprobe oder Antikörper gegen MAP in Milch oder Blut nachgewiesen werden, entstehen dem Betrieb keinerlei Nachteile.

Ich habe weitere Fragen zu HEMAP – ­­an wen kann ich mich wenden?

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Wir informieren und beraten Sie gerne!


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